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Werkdienst
Berufsausbildung und Gefangenenarbeit sind wesentliche Resozialisierungsfaktoren. Sie sollen im Rahmen des Vollzugsplanes die Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung fördern oder erhalten. Die berufliche Wiedereingliederung der Gefangenen nach der Entlassung ist das vorrangige Unternehmensziel des Landesbetriebs Vollzugliches Arbeitswesen (VAW). In den Justizvollzugsanstalten wird Gefangenen durch ein breit gefächertes Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten die Chance gegeben, einen qualifizierten Berufsabschluss oder eine Grund- bzw. Teilqualifikation bis zum Zeitpunkt ihrer Entlassung zu erreichen. So wird etwa im Metallbereich die Ausbildung zum Dreher, Fräser, Schlosser oder Schweißer angeboten. Weitere Sparten sind der Elektro-, Kfz- und Bausektor. Auch im Bereich der Eigenversorgung der Anstalten können die Gefangenen eine Ausbildung zum Koch, Metzger oder Bäcker durchlaufen. Als weitere Bereiche sind die Schreinereien, Druckereien und Buchbindereien mit den dort erlernbaren Ausbildungsberufen zu nennen. Im Rahmen des dualen Bildungssystems erfolgt die praktische Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben der Anstalten unter Anleitung durch besonders qualifizierte Handwerks- und Industriemeister des Werkdienstes. Ein weiterer Schwerpunktbereich für die Tätigkeit der Werkbeamten ist die Leitung der vorwiegend handwerklich ausgerichteten Eigenbetriebe wie Schreinereien, Schlossereien, Druckereien, Buchbindereien, Schuhmachereien und der gesamte Bau-, Gärtnerei- und Landwirtschaftsbereich. In Unternehmerbetrieben werden mit unternehmereigenen oder gemieteten Betriebsmitteln Erzeugnisse hergestellt oder Leistungen erbracht, die der Unternehmer im eigenen Fertigungsbetrieb weiterverarbeitet oder direkt ab Vollzugsanstalt auf den Markt bringt. Die vielfältigen Unternehmerbetriebstätigkeiten gehen von Sortier- und Abpackarbeiten bis zur kompletten Herstellung von Kabeltrommeln u.v.m. Neben den Einstellungsvoraussetzungen des allgemeinen Vollzugsdienstes wird zusätzlich der Nachweis der Meisterprüfung gefordert. Wie im allgemeinen Vollzugsdienst durchlaufen die Anwärter einen dreimonatigen Einführungslehrgang und vor der Laufbahnprüfung einen fünfmonatigen Abschlusslehrgang. Während des 18 Monate dauernden Vorbereitungsdienstes werden sie einen Monat in eine externe Einrichtung überwiesen, z.B. in eine beschützende Einrichtung. Die Beförderungsmöglichkeiten bis zum Spitzenamt der Besoldungsgruppe A 11 sind mit denen des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug vergleichbar. Im Übrigen gelten dieselben Bewerbungsvoraussetzungen wie beim mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug (vgl. Mittlerer Vollzugsdienst im Justizvollzug).
Technischer Leiter Werkdienst (WD): Siegfried Holocher