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Freizeitangebote
Das Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg sieht in § 57 schreibt vor, Gefangene zur Teilnahme und
Mitwirkung an Angeboten der Freizeitgestaltung zu motivieren
Somit stellt die Freizeitgestaltung im Strafvollzug neben den schulischen und beruflichen Maßnahmen der Fortbildung, der Arbeit und
dem therapeutischen Angebot ein weiteres und wichtiges Feld dar, auf dem das gesetzlich vorgegebene Vollzugsziel umgesetzt werden kann.
Freizeitgestaltung hat eine behandlerische Dimension, der somit ein hoher Stellenwert beigemessen werden muss.
Eine Übersicht über die aktuellen Freizeit- und Sportgruppen in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg finden Sie hier: