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Der mittlere Vollzugsdienst im Justizvollzug
Die Gewährleistung der inneren Sicherheit in unserem Land stellt eine zentrale staatliche Aufgabe dar. Hierzu leisten die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug einen bedeutenden Beitrag. Als größte Berufsgruppe in den
Justizvollzugsanstalten kommt dem mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug dabei eine tragende Rolle zu.
In den Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg werden neben Jugendstrafen und Jugendarrest vor allem Freiheitsstrafen
und Untersuchungshaft vollzogen.
Ziel der Untersuchungshaft ist es, zu gewährleisten, dass ein ordnungsgemäßes Strafverfahren gegen einen Beschuldigten
durchgeführt werden kann.
Die Freiheitsstrafe soll den Verurteilten befähigen, nach seiner Entlassung ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu
führen, und gleichzeitig die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten schützen.
An diesen komplexen Aufgaben, die ganzen Einsatz, fachliches Können, Persönlichkeit und Engagement erfordern, arbeiten in den
Justizvollzugsanstalten des Landes rund 2.500 Beamtinnen/Beamte des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug Hand in Hand mit
Werkbeamten, Lehrern, Psychologen, Sozialarbeitern und anderen Berufsgruppen.
Wenn Sie einen verantwortungsvollen Beruf, eine Aufgabe in einem für unsere Gesellschaft wichtigen Umfeld und den täglichen
Umgang und die Kommunikation mit Menschen suchen, könnte eine Tätigkeit im Justizvollzug gerade das Richtige für Sie
sein.
Die Mitarbeiter des mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug betreuen und beaufsichtigen - in Zusammenarbeit mit anderen Diensten -
die Gefangenen während der gesamten Haft. Hierzu gehört neben Sicherheitsaufgaben die Organisation des täglichen
Zusammenlebens von der Frühstücksausgabe bis zum abendlichen Einschluß. In weiten Bereichen der Freizeitgestaltung der
Gefangenen können Sie, z. B. als Sportübungsleiter, auch Ihre sonstigen Interessen einbringen. Möglich ist auch eine
Weiterbildung zum Krankenpfleger oder zur Krankenpflegerin und ein Einsatz im vollzuglichen Gesundheitswesen.
Durch die Integration in das Entscheidungssystem der Anstalt tragen die Mitarbeiter des mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug
auch für die gesamte Vollzugs- und Lockerungsgestaltung der Gefangenen Verantwortung und sind damit wesentlicher Bestandteil bei der
Umsetzung der Vorgaben des Strafvollzugsgesetzes.
Die Mitarbeiter sind Ansprechpartner für die Gefangenen und prägen die Atmosphäre der Anstalt. Fähigkeit zum Umgang
mit Menschen - das ist die Grundvoraussetzung für den Beruf "hinter Gittern". Die Justizvollzugsbediensteten müssen
Gesprächspartner und Bezugsperson der Gefangenen sein, positiv auf sie einwirken können und ihr Verantwortungsbewusstsein
fördern.
Diese vielschichtigen Aufgaben, die hier nicht alle aufgezählt werden können, lassen die Tätigkeit im Justizvollzug nie
langweilig werden.
Der Tätigkeit im mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzuggeht eine zweijährige Ausbildung voraus. Das Land
Baden-Württemberg hat in Stuttgart eine Schule für Justizvollzugsbedienstete eingerichtet, in der alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des mittleren Dienstes, zu dem auch der mittlere Vollzugsdienst im Justizvollzug gehört, ausgebildet werden.
Die theoretische Ausbildung ist in den Einführungs- und Abschlusslehrgang aufgeteilt. Hinzu kommt die praktische Ausbildung in der
Justizvollzugsanstalt. Abschluss der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung.
Die Ausbildung umfasst folgende Schwerpunkte:
- Vollzugspraxis
- Rechtliche Grundlagen
- Psychologie und Menschenführung
- Allgemeinwissen, Staatsbürgerkunde
- Sport, Selbstverteidigung und Waffenkunde
- Laufbahnbeschreibung
Mit der Einstellung werden Sie zur Obersekretäranwärterin/zum Obersekretäranwärter ernannt. Den zweijährigen
Vorbereitungsdienst absolvieren Sie damit im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die bestandene Laufbahnprüfung ist die Voraussetzung
zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Obersekretärin/Obersekretär im Justizvollzugsdienst zur Anstellung
(Besoldungsgruppe A 7).
Die Probezeit dauert in der Regel zwei Jahre und kann bei guten Leistungen in der Laufbahnprüfung abgekürzt werden. Wenn die
Probezeit erfolgreich absolviert ist, erfolgt die Anstellung zur Obersekretärin/zum Obersekretär. Abhängig von Leistung und
Stellenlage gibt es folgende Beförderungsmöglichkeiten:
- Hauptsekretär/in Besoldungsgruppe A 8
- Amtsinspektor/in
Besoldungsgruppe A 9 - Amtsinspektor/in mit Zulage
und in herausgehobener Funktion als Vollzugsdienstleiter/in einer Justizvollzugsanstalt - Oberinspektor/in Besoldungsgruppe A 10
- Amtmann/-frau im JVD
Besoldungsgruppe A 11
Leiter des mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug: Thomas Frick