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Die Vollzugsgeschäftsstelle
erledigt sämtliche Verwaltungsgeschäfte, die den Gefangenen unmittelbar betreffen – von der Inhaftierung bis zur
Entlassung.
Dazu gehören unter anderem:
- vorläufige Berechnung der Strafzeiten
- Überwachung und Kontrolle von Strafdaten, beispielsweise 1/2-Strafe, 2/3-Strafe und Entlassungstag
- Überwachung und Kontrolle von Terminen, beispielsweise Verhandlungstermine, Anhörungen bei Gericht und andere Vorführungstermine
- Erstellung, Führung und Aufbewahrung der Gefangenenpersonalakten
- Führung des Buchwerks
- Vorbereitung und Organisation von Transporten
- Führung des Urlaubs-und Ausgangsbuchs und der Urlaubstagelisten
- Ausstellung der Urlaubs- und Ausgangsscheine
- Einleitung der Fahndung bei Fluchtfällen, Nichtrückkehr von Urlaub oder Ausgang
- Registratur für Angelegenheiten der Gefangenen für andere Verwaltungsabteilugen in der JVA (Zahlstelle, Arbeitsverwaltung, Wirtschaftsverwaltung)
- Führung und Überwachung der Liste über die Arbeitsfreistellungstage gemäß § 43 StVollzG und die Anrechnung auf den Entlassungszeitpunkt
- Erstellen der Strafvollzugsstatistiken wie Ausländerstatistik, Zählkartenstatistik und Vorarbeiten zur Statistik St 7/8 bis 10.
- Erteilung von Auskünften an Behörden, Gläubiger und andere Personen unter Einhaltung der Vorschriften für den Datenschutz
- Belehrungen und Eröffnungen im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Strafvollstreckungskammern, Ausländerbehörden und anderen Behörden
- Bearbeitung der Posteingänge
- Mitteilungen an die Konsulate jener Länder, bei denen eine Meldepflicht über inhaftierte Personen besteht
- Kontaktstelle zu anderen Behörden, Rechtsanwälten, Angehörigen und anderen Privatpersonen
- Mitarbeit bei dem jährlichen Gnadenerweis zu Weihnachten, der so genannten Weihnachtsamnestie
Leiter der Vollzugsgeschäftsstelle (VGST): Klaus-Jürgen Hopp