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Die Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt Tübingen.
Die Justizvollzugsanstalt in Tübingen ist eine „kleine“ Haftanstalt die im Jahr 1905 erstmalig mit Gefangenen belegt
wurde. Ungefähr 70 Untersuchungsgefangene sind hier untergebracht sind. Die Zellenausstattung unterscheidet sich nicht von der
in Rottenburg. Auch hier in Tübingen sind Einzelzellen nur bedingt vorhanden, der größere Anteil der Hafträume sind
mit 2 bis 4 Insassen belegt. Der Haftalltag für die Untersuchungsgefangenen wird in der Regel nur durch den Hofgang und das
Angebot von Sportgruppen unterbrochen. Einen Aufschluß wie in der Hauptanstalt in Rottenburg gibt es hier nicht.
Die gesetzlichen Vorgaben für den Vollzug der Untersuchungshaft in Baden-Württemberg werden im Justizvollzugsgesetzbuch
Baden-Württemberg-Buch 2 geregelt.
Hier einige Unterschiede zur Strafhaft:
- Bis zur Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung
- Keine Pflicht, Gefangenenkleidung zu tragen
- Besuche werden optisch und akustisch überwacht
- Keine Arbeitspflicht für erwachsene Untersuchungshäftlinge
- Der Postverkehr wird vom zuständigen Haftrichter oder vom zuständigen Staatsanwalt überwacht
Im Gegensatz zur Strafhaft gibt es in der Untersuchungshaft keine Arbeitspflicht. Ausnahme hiervon sind minderjährige Jugendliche, für sie gilt die Schulpflicht! D.h. in Untersuchungshaftanstalten für Jugendliche werden die Insassen von Lehrkräften unterrichtet. In der Untersuchungshaftanstalt in Tübingen sind insgesamt fünfzehn Arbeitsplätze vorhanden. Zwölf für Montage- und Verpackungsarbeiten, sowie drei Arbeitsplätze für Hausarbeiter.