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Freigängerheim

Der Freigang ist mit Abstand die Vollzugsart, die die höchsten Ansprüche an einen Gefangenen stellt. Morgens aus der Anstalt zur Arbeit, nach Feierabend wieder zurück in den Strafvollzug. Keinen Alkoholgenuss, stichprobenartige Arbeitsstellenkontrollen, festgelegte Ausgang- und Rückkehrzeiten und viele andere Auflagen müssen täglich erfüllt werden um im Freigang zu bleiben. Unsere Freigänger sind seit Februar 1997 in einem Gebäude außerhalb der Anstalt untergebracht. Auf vier Stockwerke verteilt, wohnen dort circa 40 Freigänger.  Da sie sich selbst verpflegen müssen, gibt es nur in Ausnahmefällen Anstaltskost für Freigänger. Neben der allgemeinen Haftraumraumausstattung gehört auch ein Kühlschrank, darüber hinaus können die Insassen aber noch folgende elektrischen Geräte im Besitz haben:

  • TV-Gerät max.82 cm Bildschirmdiagonale
  • Radio / CD / MP3 Player
  • Handy /Smartphone
  • Playstation oder X-Box
  • Ventilator
  • Kaffeemaschine
  • Toaster
  • Leselampe
  • Laptop mit Genehmigung der Vollzugsleitung

Im Freigängerheim gibt es einen Aufenthaltsraum, der zum Kartenspielen oder Tischtennisspielen einlädt. 

Freigänger müssen sich an den Haftkosten beteiligen. Je nach Zellenbelegung sind es Beträge zwischen circa € 60,25 (Vierbettzimmer) und circa € 204,85 (Einzelzimmer).

Verpflegungsgeld wöchentlich 100,- 





Das Freigängerheim steht außerhalb der Anstalt mitten in einer Neubausiedlung. Blick in einen Abteilungsflur.
Ein Zweibettzimmer. Ohne Gitter!
                                          

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