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Radio- DVD- und Fernsehgeräte

Jeder Inhaftierte hat die Möglichkeit am Radio- und Satellitenfernsehprogramm teilzunehmen. Von jedem Inhaftierten wird dafür eine Gebühr von seinem Konto einbehalten.

Radio- und TV-Geräte sowie DVD-Player und CDs/DVDs müssen über die Anstalt bezogen werden. Diese können vom Hausgeld, freiem Eigengeld oder von Angehörigen bezahlt werden.

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