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Radio- und Fernsehgeräte
Radiogeräte und TV dürfen ausschließlich durch die Vermittlung der Justizvollzugsanstalt beschafft werden. T-Geräte können hier im Hause gegen Gebühr ausgeliehen werden.
Radiogeräte und TV dürfen ausschließlich durch die Vermittlung der Justizvollzugsanstalt beschafft werden. T-Geräte können hier im Hause gegen Gebühr ausgeliehen werden.