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Privatwäsche
Grundsätzlich werden Strafgefangene von der Anstalt eingekleidet. Es gibt jedoch unter gewissen Voraussetzungen für Gefangene die Möglichkeit, Privatwäsche im Besitz zu haben. Unterwäsche kann aus organisatorischen Gründen nur als Komplettpaket ausgegeben werden. Dieses Paket besteht aus:
- 7 U-Hosen
- 7 U-Hemden oder ersatzweise 7 T-Shirts (ohne Kragen, ohne Knopfleiste und ohne Reißverschluss)
- 7 Paar Socken
- Eine Ausgabe kann nicht erfolgen, wenn einzelne Wäschestücke fehlen
Als weitere Privatwäsche kann genehmigt werden:
- 1 Paar Badeschuhe,
- 2 Sportanzüge, lang
- 2 Schlafanzüge
- 2 kurze Sporthosen
- 1 Paar Sportschuhe
- 2 Mütze
- 1 Paar Hausschuhe
- 2 Sporthemden
- 2 Tischdecken
- 1 Paar einfache Handschuhe
Auch ist es möglich 2 Garnituren Bettwäsche in Besitz zu haben, Voraussetzungen dafür sind:
- Die Bettwäsche muss aus Baumwolle bestehen,
- diese muss bis 95 C. waschbar sein und muss zudem mangelbar sein.
- Sie darf keine Reißverschlüsse haben.
Die Bettwäschegarnituren müssen sich wie folgt zusammensetzen:
- 2 Leintücher
- 2 Kopfkissenbezüge
- 2 Deckenbezüge
Die Privatwäsche wird in der Anstalt gewaschen. Einen
Austausch von Schmutzwäsche über den Besuch ist nicht
möglich!