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Telefonate
Gefangene in Untersuchungshaft dürfen nur in konkreten Ausnahmefällen telefonieren. Die Telefonate unterliegen der akustischen Überwachung. Von außerhalb können die Gefangenen nicht angerufen werden.
Gefangene in Untersuchungshaft dürfen nur in konkreten Ausnahmefällen telefonieren. Die Telefonate unterliegen der akustischen Überwachung. Von außerhalb können die Gefangenen nicht angerufen werden.