Suchfunktion
In der Justizvollzugsanstalt Tübingen
- wird Untersuchungshaft, sowie
- Zivilhaft/Ordnungshaft an männlichen Erwachsenen vollzogen.
Zuständig ist die Justizvollzugsanstalt Tübingen dabei für den Landgerichtsbezirk Tübingen.
Im Einzelnen gehören dazu:
Die Amtsgerichte in
- Tübingen
- Reutlingen
- Urach
- Münsingen
- Rottenburg
Das Landgericht in
- Tübingen
des weiteren
- eine Teilzuständigkeit für Gerichtsbezirk Calw.
Aber auch Gefangene, zum Teil aus dem ganzen Bundesgebiet werden nach Tübingen überstellt, wenn diese im Rahmen von forensischen Gutachten untersucht werden müssen. Diese externen Gutachter führen diese Untersuchungen zum Teil innerhalb der Anstalt durch.
Die Staatsdomäne Maßhalderbuch
hat grundsätzlich die gleiche Zuständigkeit wie die Hauptanstalt in Rottenburg. Allerdings müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein, ehe ein Inhaftierter in den offenen Vollzug nach Maßhalderbuch verlegt werden kann.