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Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Rottenburg bei Strafgefangenen,
Stand 01.01.2010.
Die Zuständigkeit richtet sich nach den Wohnorten in den folgend aufgeführten Gerichtsbezirken:
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LG-Bezirk Hechingen: Freiheitsstrafen bis lebenslänglich.
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LG-Bezirk Rottweil: Freiheitsstrafen von mehr als 6 Monate bis 15Monate.
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AG-Bezirk Böblingen: Freiheitsstrafen bis 1 Jahr und 3 Monate.
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AG-Bezirk Esslingen: Freiheitsstrafen bis lebenslänglich.
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AG-Bezirk Kirchheim/Teck: Freiheitsstrafen bis lebenslänglich.
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AG-Bezirk Ludwigsburg: Freiheitsstrafen bis 1 Jahr und 3 Monate.
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AG-Bezirk Nürtingen: Freiheitsstrafen von mehr als 1 Jahr und 3 Monate bis lebenslänglich.
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AG-Bezirk Stuttgart: Freiheitsstrafen bis 1 Jahr und 3 Monate.
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LG-Bezirk Tübingen: Freiheitsstrafen bis lebenslänglich.
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Vom Freigang abgelöste oder für den offenen Vollzug nicht geeignete Gefangene der JVA’en Ulm, Kislau und Sachsenheim, wenn sie unter 1.) bis 10.) fallen.
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Strafgefangene, die aus dem offenen Vollzug der JVA Ravensburg abgelöst werden, kommen generell in die JVA Rottenburg.
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Aus dem Jugendvollzug der JVA’en Adelsheim und Pforzheim abgelöste Gefangene kommen entsprechend den Punkten 1.) – 10.) in die JVA Rottenburg. Berücksichtigt wird jedoch die, ab dem Zeitpunkt der Herausnahmeentscheidung noch zu verbüßende Haftzeit.
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Aufgrund Bestimmung durch das Justizministerium sind vorübergehende Änderungen wegen Umbaumaßnahmen in anderen Justizvollzugsanstalten möglich.
Ausnahmeregelungen:
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Bei Freiheitsstrafen von mehr als 6 Jahren prüft die JVA Rottenburg, ob der Gefangene für den Vollzug hier geeignet ist. Wenn nein, kann der Gefangene in die JVA’en Bruchsal, Freiburg, Heilbronn oder Mannheim verlegt werden.
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Besonders gefährliche Gefangene mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr und 3 Monaten werden mit Zustimmung des Anstaltsleiters in die JVA Bruchsal eingewiesen.
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ür Gefangene, die jünger als 24 Jahre sind und Freiheitsstrafen von mehr als 1 Jahr und 3 Monaten zu verbüßen haben, sind die JVA’en Ravensburg und Schwäbisch Hall zuständig.
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Bei Verurteilungen mit anschließender Sicherungsverwahrung ist generell die JVA Bruchsal zuständig.
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Die JVA Heimsheim, Außenstelle Sachsenheim ist für reine Straßenverkehrstäter zuständig.
Derzeit geplant:
Wegen Umbaumaßnahmen in der Justizvollzugsanstalt Ulm wird die Justizvollzugsanstalt für Freiheitsstrafen bis 1 Jahr 3 Monate für den Landgerichtsbezirk Ulm zusätzlich zuständig!