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Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Rottenburg bei Strafgefangenen,

Stand 01.01.2010.

 

Die Zuständigkeit richtet sich nach den Wohnorten in den folgend aufgeführten Gerichtsbezirken:

 

  1. LG-Bezirk Hechingen: Freiheitsstrafen bis lebenslänglich.
  2. LG-Bezirk Rottweil: Freiheitsstrafen von mehr als 6 Monate bis 15Monate.
  3. AG-Bezirk Böblingen: Freiheitsstrafen bis 1 Jahr und 3 Monate.
  4. AG-Bezirk Esslingen: Freiheitsstrafen bis lebenslänglich.
  5. AG-Bezirk Kirchheim/Teck: Freiheitsstrafen bis lebenslänglich.
  6. AG-Bezirk Ludwigsburg: Freiheitsstrafen bis 1 Jahr und 3 Monate.
  7. AG-Bezirk Nürtingen: Freiheitsstrafen von mehr als 1 Jahr und 3 Monate bis lebenslänglich.
  8. AG-Bezirk Stuttgart: Freiheitsstrafen bis 1 Jahr und 3 Monate.
  9. LG-Bezirk Tübingen: Freiheitsstrafen bis lebenslänglich.
  10. Vom Freigang abgelöste oder für den offenen Vollzug nicht geeignete Gefangene der JVA’en Ulm, Kislau und Sachsenheim, wenn sie unter 1.) bis 10.) fallen.
  11. Strafgefangene, die aus dem offenen Vollzug der JVA Ravensburg abgelöst werden, kommen generell in die JVA Rottenburg.
  12. Aus dem Jugendvollzug der JVA’en Adelsheim und Pforzheim abgelöste Gefangene kommen entsprechend den Punkten 1.) – 10.) in die JVA Rottenburg. Berücksichtigt wird jedoch die, ab dem Zeitpunkt der Herausnahmeentscheidung noch zu verbüßende Haftzeit.
  13. Aufgrund Bestimmung durch das Justizministerium sind vorübergehende Änderungen wegen Umbaumaßnahmen in anderen Justizvollzugsanstalten möglich.

Ausnahmeregelungen:

  1. Bei Freiheitsstrafen von mehr als 6 Jahren prüft die JVA Rottenburg, ob der Gefangene für den Vollzug hier geeignet ist. Wenn nein, kann der Gefangene in die JVA’en Bruchsal, Freiburg, Heilbronn oder Mannheim verlegt werden.
  2. Besonders gefährliche Gefangene mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr und 3 Monaten werden mit Zustimmung des Anstaltsleiters in die JVA Bruchsal eingewiesen.
  3. ür Gefangene, die jünger als 24 Jahre sind und Freiheitsstrafen von mehr als 1 Jahr und 3 Monaten zu verbüßen haben, sind die JVA’en Ravensburg und Schwäbisch Hall zuständig.
  4. Bei Verurteilungen mit anschließender Sicherungsverwahrung ist generell die JVA Bruchsal zuständig.
  5. Die JVA Heimsheim, Außenstelle Sachsenheim ist für reine Straßenverkehrstäter zuständig.

Derzeit geplant:

Wegen Umbaumaßnahmen in der Justizvollzugsanstalt Ulm wird die Justizvollzugsanstalt für Freiheitsstrafen bis 1 Jahr 3 Monate für den Landgerichtsbezirk Ulm zusätzlich zuständig! 

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