Wer Notarin oder Notar in Baden-Württemberg werden möchte, muss durch Bestehen der Zweiten juristischen Prüfung die
Befähigung zum Richteramt erlangt haben und soll in der Regel einen mindestens dreijährigen notariellen Anwärterdienst des
Landes absolvieren. Die Notarassessor(inn)en werden vom Justizministerium eingestellt. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis zum Land und zur Notarkammer.*
Daneben können auch Personen zur Notarin oder zum Notar bestellt werden, die am 31. Dezember 2017 zur
Notarin/zum Notar im Landesdienst bestellt waren oder die Voraussetzungen für die Ernennung zur Bezirksnotarin/zum Bezirksnotar
erfüllten.
Die einzustellenden Anwärter werden durch regelmäßige Ausschreibungen auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz und für Europa ermittelt. Eine Bewerbung ist bereits nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Klausuren der Zweiten juristischen Prüfung möglich.
Gesucht werden Bewerber mit überdurchschnittlichen Rechtskenntnissen, die den notariellen Anwärterdienst in Baden-Württemberg verrichten möchten und dazu die nötige Flexibilität mitbringen.
Nach Absolvieren des Anwärterdienstes können Sie sich auf eine Notarstelle in Baden-Württemberg bewerben. Solche werden fortlaufend ausgeschrieben. Ihre örtliche Flexibilität ist auch hier erforderlich. Bei unseren Ausschreibungen achten wir darauf, dass wir nur so viele Anwärter einstellen, wie wir für unsere Notarstellen benötigen. Die Anzahl von Notarstellen richtet sich nach dem Bedarf der Bevölkerung nach notariellen Dienstleistungen, den wir regelmäßig erheben. Darüber hinaus berücksichtigen wir die Wahrung einer geordneten Altersstruktur des Notarberufs.
* Die Rechtsgrundlagen finden Sie in § 7 der Bundesnotarordnung sowie in der Notarverordnung Ba-den-Württemberg (GBl. 2017 S. 511, geändert durch Verordnung vom 15. November 2020, GBl. 2020, S.1083), der zugehörigen Verwaltungsvorschrift vom 21. September 2017 (Die Justiz S. 357) geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 16. Oktober 2020 (Die Justiz 2020, S. 328) und den Besoldungs-richtlinien der Notarkammer Baden-Württemberg vom 16. November 2016 (Die Justiz 2017, S. 9).