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Datum: 30.10.2025

Aktenzeichen: 12 TaBV 3/25

1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 4 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 10. Februar 2025 - Az. 8 BV 7/24 - wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.