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Datum: 31.10.2025
Aktenzeichen: 10 Sa 32/25
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen - Kammern Radolfzell - vom 20. Februar 2025
- 7 Ca 405/24 - wird zurückgewiesen.
2. Das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen - Kammern Radolfzell - vom 20. Februar 2025 - 7 Ca 405/24 - wird im Tenor zu 1 in
Höhe von 2.230,00 EUR aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.035,00 EUR brutto abzüglich 4.939,20 EUR Krankengeld zuzüglich Zinsen in
Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2024 zu bezahlen. 
3. Der Kläger trägt 79% der Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz, die Beklagte 21%. Der Kläger trägt die Kosten
des Berufungsverfahrens. 
4. Die Revision wird nicht zugelassen. 
