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Datum: 19.07.2023

Aktenzeichen: 24 Ca 635/23

Teil-Versäumnis- und Endurteil

1.Der Beklagte Ziff. 1 wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von EUR 4.532,73 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 13.10.2022 zu zahlen.

2.Der Beklagte Ziff. 1 wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 22.000,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 13.10.2022 zu zahlen.

3.Es wird festgestellt, dass der Beklagte Ziff. 1 verpflichtet ist, dem Kläger weiteren materiellen Schaden, welcher auf den Gerüstunfall vom 24.03.2018 zurückzuführen ist, zu ersetzen, soweit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder Dritten übergegangen ist oder übergehen wird.

4.Im Übrigen wird die Klage gegen den Beklagten Ziff. 1 abgewiesen.

5.Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

6.Der Streitwert wird auf EUR 46.034,81 festgesetzt.

7.Soweit die Berufung nicht kraft Gesetzes statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.