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Datum: 24.07.2025
Aktenzeichen: 22 Ca 4323/24
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,- Euro brutto Inflationsausgleichsprämie zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 31.07.2024 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird auf 3.500,- € festgesetzt.
5. Die Berufung wird bezüglich Klagantrag Ziff. 1 gesondert zugelassen.