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Datum: 22.07.2026
Aktenzeichen: 29 Ca 3919/25
Anerkenntnis- und Endurteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche, fristlose Kündigung der Beklagten vom 28.05.2025, noch durch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.05.2025 aufgelöst worden ist.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche, fristlose Kündigung der Beklagten vom 18.12.2025, noch durch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung der Beklagten vom 18.12.2025 aufgelöst worden ist.
3. Der Auflösungsantrag wird abgewiesen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.
6. Der Streitwert wird auf 53.585,00 Euro festgesetzt.